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Über die Gewährleistung hinaus
Die Garantiebestimmungen unsere Hersteller
 

Was unterscheidet die gesetzliche Gewährleistung von der Garantie unserer Hersteller?

 

Ganz einfach. Bei jedem Kaufvertrag tritt die gesetzliche Gewährleistung in Kraft. Darüber hinaus bieten unsere Hersteller Garantien weit über die gesetzlich bestimmte Zeit hinaus. Bis hin zu lebenslanger Garantie z.B. auf alle Fahrradrahmen von Trek!*

(*Einzelheiten siehe unter Garantiebestimmungen von Trek)

 

Unser Service an dich: Wir wickeln deinen Garantieanspruch für jedes Fahrrad unserer Partner-Hersteller ab. Sogar auch dann, wenn du das Bike gar nicht bei uns gekauft hast!

 

 

Hier findest du Garantiebestimmungen sowie Gebrauchsanweisungen unserer Partnerfirmen:

 

– Trek und Diamant Garantiebestimmung

  • TREK / Diamant Garantiebestimmungen
  •  

    – Conway Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen

  • Mountainbike / Cross Bike
  • E-Bikes Bosch
  • E-Bikes Shimano
  • Kinderfahrrad / Jugendfahrrad
  •  

    – Victoria Gebrauchsanleitung und Garantiebestimmungen

  • Victoria Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen

     

  • – Tern Garantiebestimmung

  • Tern Garantiebestimmung
  •  

    – i:SY Gebrauchsanleitung

  • i:SY Bedienungsanleitung
  •  

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